b) Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle,
sofern der Käufer Änderungen anweist, trägt dieser die dadurch entstandenen Kosten.
c) Wenn der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert
wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft der osa GmbH & Co. KG auf den Käufer über.
d) Auf Verlangen des Käufers wird die Lieferung auf
seinen Namen und seine Rechnung versichert.
e) Die Anlieferung setzt eine mit einem Lastzug
befahrbare Anfuhrstraße voraus.
f) Das Abladen der Lieferfahrzeuge hat unverzüglich
fachgerecht durch den Käufer zu erfolgen. Wartezeiten werden von der osa GmbH & Co. KG berechnet.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferten Waren (Vorbehaltswaren) bleiben
Eigentum der osa GmbH & Co. KG, bis alle Forderungen erfüllt sind, die ihr gegen den Käufer aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung – seien sie aktuell oder zukünftig entstanden –
zustehen und zwar einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent.
b) Sofern sich der Käufer vertragswidrig verhält –
insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug kommt – hat die osa GmbH & Co. KG das Recht, die Vorbehaltsware zurück zu nehmen, nachdem diese dem Käufer eine angemessene Frist
zur Leistung gesetzt hat. Sofern die osa GmbH
& Co. KG die Vorbehaltsware zurücknimmt, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Es stellt ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn die osa GmbH & Co. KG die
Vorbehaltsware pfändet. Von der osa GmbH & Co. KG zurückgenommene Vorbehaltsware darf diese verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit den vom Käufer geschuldeten Beträgen verrechnet,
nachdem die osa GmbH & Co. KG einen
angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.
c) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen
vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter
ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentum der osa GmbH & Co. KG hinzuweisen und hat diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit die osa GmbH & Co. KG ihre
Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die, der osa GmbH & Co. KG in diesem Zusammenhang stehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür
der Käufer.
d) Der Käufer ist bis auf Widerruf durch die osa GmbH & Co. KG berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In
diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
(aa) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die
durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren der osa GmbH & Co. KG entstehender Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die osa GmbH & Co. KG als Hersteller gilt. Bleibt bei einer
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die osa GmbH & Co. KG Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder
verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das
entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(bb) Die aus einem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem d) (aa) zur Sicherheit an die osa GmbH & Co. KG ab. Die osa GmbH & Co. KG nimmt die Abtretung an. Die in c) genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(cc) Zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ist
der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt bis auf Widerruf durch die osa GmbH & Co. KG.
(dd) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten
die Forderungen der osa GmbH & Co. KG um mehr als 10 %, wird die osa GmbH & Co. KG auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.
§ 7 Gewährleistung
a) Angaben der osa GmbH & Co. KG über Lieferumfang,
Aussehen, Leistung, Farbe, Maß und Gewicht sind
Vertragsinhalt.
b) Sie sind als annähernd zu betrachten. Bei in
Handarbeit hergestellter Ware sind Abweichungen in Bezug auf Aussehen, Farbe, Maß, Gewicht oder ähnlichen Eigenschaften nicht zu vermeiden, bei anderen Waren sind geringe Abweichungen in Bezug auf Aussehen,
Farbe, Maß, Gewicht oder ähnlichen Eigenschaften
herstellerbedingt. Solche Abweichungen stellen entsprechend keinen Mangel dar.
c) Damit ist keine Zusicherung der Eigenschaft
erfolgt.
d) Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber Mustern, Ausstellungsstücken oder Beschreibungen bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der
verwendeten Materialien liegen und handelsüblich
sind.
§ 8 Haftung
Die osa GmbH & Co. KG haftet bei Verzug mit der
Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der osa GmbH & Co. KG oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs wird die
Haftung der osa GmbH & Co. KG für den
Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 10 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher
Aufwendungen) auf insgesamt 15 % des Wertes der
Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind – auch nach Ablauf einer der osa GmbH & Co. KG etwa gesetzten Frist zur Leistung –
ausgeschlossen. Die Beschränkung und der Ausschluss gelten nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach S. 1 dieses Paragraphen gegeben ist. Das Recht des Käufers zum
Rücktritt vom Vertrag nach § 9 b) dieser
Bedingungen bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 9 Nachbesserungsrecht
a) Der Käufer ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr zur Einhaltung der gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten verpflichtet. Ist die
gelieferte Ware mangelhaft, steht der osa GmbH
& Co. KG das Recht zu, eine neue Ware zu liefern, bzw. nachzubessern. Der osa GmbH & Co. KG steht das Recht zu, mindestens zwei Ersatzlieferungen vorzunehmen, bzw. zwei Nachbesserungsversuche durchzuführen.
b) Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung ist der Käufer berechtigt, eine Herabsetzung des Kaufpreises oder eine Rückgängigmachung des
Vertrages zu verlangen.
c) Sofort erkennbare Mängel sind der osa GmbH & Co.
KG unverzüglich, spätestens vor Einbau des Liefergegenstandes, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen.
d) Die reklamierten Liefergegenstände sind in dem
Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des angeblichen Mangels befinden, zur Besichtigung durch die osa GmbH & Co. KG bereit zu halten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen schließt
Gewährleistungsansprüche gegen die osa GmbH &
Co. KG aus.
e) Etwaige Bruch- oder sonstige Schäden sind sofort bei
Übernahme der Ware in Gegenwart des Überbringers
festzustellen und auf der Empfangsbescheinigung zu vermerken. Eventuelle spätere Beanstandungen werden von der osa GmbH & Co. KG nicht
akzeptiert.
f) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der gelieferten
Ware beim Käufer. Für
Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders
beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
g) Rückgriffsansprüche des Käufers gegen die osa GmbH
& Co. KG bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
§ 10 Warenrückgaben
Beschaffungsware kann grundsätzlich nicht
zurückgenommen werden. Lagerware kann nur unter Berücksichtigung der entstandenen Kosten, mindestens jedoch 35% des Warenbruttowertes, zurückgenommen werden. Voraussetzung ist der einwandfreie Zustand von Ware und Originalverpackung.
§ 11 Gerichtsstand
a) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, ist Gerichtsstand der Sitz der osa GmbH & Co. KG.
b) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen der
osa GmbH & Co. KG und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des
Eigentumsvorbehalts unter § 6 unterliegen dem
Recht am Lagerort der jeweiligen Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam
ist.
Stand: Januar 2021 osa GmbH & Co. KG • Am Tyrol 21 • 58636 Iserlohn